Liebe DJKB-Mitglieder,
die am 14. November 2025 von der Mitgliederversammlung beschlossene neue Satzung ist nun beim Amtsgericht eingetragen.
Die Mitgliedermeldung muss nun nach der in dieser Satzung vorgeschriebenen Weise erfolgen. Jedes Mitglied muss daher auch seinen Wohnsitz und ggf. seine
E-Mail-Adresse angeben. Die Rechtsprechung verlangt, dass wir als Verband von Einzelmitgliedern diese persönlich zur Mitgliederversammlung einladen müssen.
Zukünftig können wir nur solche Anmeldungen annehmen, die über die auf unserer Homepage (Menü > Mitgliederservice > Jahresmeldung) eingestellte Excel-Tabelle erfolgen. In dieser Tabelle muss bei den Mitgliederdaten zumindest eine Postanschrift angegeben werden. Die Angabe der E-Mail ist zwar nicht zwingend erforderlich, bedeutet jedoch eine erhebliche Arbeitserleichterung und Kostenersparnis für den DJKB, da dann die Einladungen per E-Mail verschickt werden können.
Die Mitglieder erhalten im Normalfall (wenn keine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden muss) alle 2 Jahre nur 1 E-Mail.
Da die Meldung zum Verband in den meisten Fällen über den Vereins-Ansprechpartner erfolgt, müssen die Vereine bezüglich der Datenweitergabe ihrer Mitglieder für die entsprechende Rechtssicherheit sorgen. Bei vielen Vereinen ist die Übermittlung der Daten zwecks Meldung zum Fachverband bereits in der eigenen Satzung verankert.
Andere Gruppen, Schulen, Dojos und Vereine, die diesen Passus nicht in ihrer Satzung verankert haben, müssen sich von ihren Mitgliedern (einmalig) eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe unterschreiben lassen. Einen entsprechenden Formularentwurf findet ihr ebenfalls auf der Homepage (siehe oben).
Diese Einverständniserklärungen verbleiben beim Verein bzw. der weiterleitenden Person (Ansprechpartner).
Desweiteren beinhaltet die neue Satzung, dass Neumitglieder einen Aufnahmeantrag an den DJKB e.V. zu stellen haben. Ein Aufnahmeformular haben wir ebenfalls unter dem Punkt Jahresmeldung auf der Homepage eingestellt. Dieses Formular muss von allen neuen Mitgliedern ausgefüllt werden und zusammen mit der Mitgliedermeldung an die Geschäftsstelle gesandt werden. (Durch das Aufnahmeformular entfällt für das entsprechende, neue Mitglied die Einverständniserklärung zur Datenweitergabe.)
Wir sind dabei, mit den bereits korrekt eingegangenen Daten, eine neue Datenbank zu erstellen, zu der die einzelnen Gruppen Zugriffe erhalten sollen, damit in den Folgejahren der Aufwand geringer werden wird. Wir hoffen, dass die Datenbank bereits für das kommende Jahr zur Verfügung steht.
Wir wissen, dass diese Maßnahmen für die Vereine / Dojos / Schulen einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, aber die Gesetzeslage hat sich im Laufe der Zeit geändert und wir waren gezwungen die Satzung entsprechend anzupassen.
Wir hoffen auf euere Zusammenarbeit und sind gerne bereit Hilfestellung bei Problemen zu geben.
OSS
Das Präsidium








