Liebe Mitglieder, liebe Dojoleiter,
in Zusammenhang mit der Neufassung unserer Satzung und der damit verbundenen Datenerhebung sind in den Vereinen/Dojo/Schulen Fragen bezüglich des Datenschutzes aufgekommen.
Viele Vereine haben in ihrer Satzung verankert, dass sie die Mitgliederdaten zwecks Mitgliedschaft an einen Dachverband weitergeben dürfen.
Viele andere Verein haben dies nicht und darum möchten wir den Vereinen/Dojo/Schulen eine größere Rechtssicherheit geben. Wir haben ein Formular entworfen, das man sich hier herunterladen kann. Es ist ein Einwilligungsformular zur Weitergabe personenbezogener Daten an den DJKB e.V..
Ihr müsst eure Mitglieder dieses Formular einmalig ausfüllen und unterschreiben lassen und bei euch archivieren.
Nochmals zur Klärung: Laut Gesetz und neuer Satzung muss die Einladung zur Mitgliederversammlung an jedes einzelne Mitglied erfolgen. Dies beinhaltet, dass wir zwecks Erreichbarkeit zumindest eine Adresse und zusätzlich eine E-Mail-Adresse brauchen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung möchten wir aus Kostengründen, wenn möglich, per E-Mail versenden (Kosten für eine Einladung per Brief ca. 1 Euro!)
Diese Daten werden auf keinen Fall weitergegeben und die Mitglieder erhalten im Normalfall (wenn keine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden muss) alle 2 Jahre eine E-Mail mit der Einladung zu dieser Versammlung. Diese Einladung muss auch an die Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigte erfolgen, damit diese ihr Recht auf eine Teilnahme an der Versammlung wahrnehmen können.
Eine Weitergabe der Einladung durch den Vereinsansprechpartner entspricht nicht der satzungskonformen Rechtslage.
Viele Grüße
Petra Hinschberger
Geschäftsstelle








