Liebe Mitglieder,
wie ihr vielleicht bereits wisst, hat die JKA/WF im Juli 2022 ihre Statuten geändert.
Leider herrscht im Augenblick große Verwirrung bezüglich der von der JKA/WF geforderten „Individual Membership“ (Einzelmitgliedschaft).
Die Fakten sind folgende (vorbehaltlich unseres aktuellen Informationsstandes):
- Der DJKB e.V. ist nach wie vor als Verband Mitglied in der JKA/WF!
- Prinzipiell muss jede einzelne Person, die ab Juli 2022 eine Leistung der JKA/WF in Anspruch nimmt bzw. genommen hat, „Individual Member“ (Einzelmitglied) der JKA/WF sein oder werden. Dies trifft zu auf:
*die Ausstellung eines JKA-Dan-Diploms,
*den Besuch eines internationalen japanischen Lehrgangs, wie z.B. „Spring und Autumn Camp“ in Japan
*die Teilnahme an internationalen Meisterschaften der JKA/WF
*den Erwerb internationaler Lizenzen, wie z.B. einer internationalen Kampfrichterlizenz
- Die Mitgliedschaft in der JKA/WF kostet jährlich 5,- Euro/Person. Die Mitgliedschaft besteht für die Dauer eines Jahres. Wer sein JKA-Dan-Diplom beantragt und zum Zeitpunkt der Dan-Prüfung noch keine „Individual Membership“ hatte, dessen Mitgliedschaft zählt rückwirkend vom Zeitpunkt der Prüfung an für ein Jahr.
- In den Folgejahren der Beantragung des JKA-Dan-Diploms kann die Mitgliedschaft ruhen bis zum Jahr einer geplanten weiteren Dan-Prüfung. Dann muss eine erneute Meldung zur JKA/WF vorgenommen werden.
- Wer die Mitgliedschaft beantragt, ohne eine vorangegangene Leistung in Anspruch genommen zu haben, dessen Mitgliedschaft zählt vom Datum der Antragstellung ab für ein Jahr. (z.B.: 01.05.23 bis 01.05.24)
- Karateka, die ihre Dan-Prüfung vor dem 1. Juli 2022 abgelegt haben, können ihren Antrag auf das JKA-Dan-Diplom auch ohne „Individual Membership“ einreichen, da zum Zeitpunkt ihrer Prüfung diese Regelung noch nicht bestand.
- Die Mitglieder bekommen eine sog. „Membership-card“ (Mitgliedskärtchen in Form einer Chipkarte) der JKA mit einer „Member-ID“ (Mitgliedsnummer) und einem Registrierungsdatum.
- Dan-Prüflinge müssen zum Zeitpunkt der Prüfung noch keine „Individual Membership“ haben. Die Mitgliedschaft in der JKA/WF wird erst nach bestandener Prüfung mit der Beantragung des JKA-Dan-Diploms erforderlich.